Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung 2025. In der gesetzlichen krankenversicherung soll sich die beitragsbemessungsgrenze einheitlich auf jährlich 66.150 euro beziehungsweise 5.512,50 euro im monat erhöhen. Der durchschnittliche zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen krankenversicherung für 2025 beträgt 2,5 prozent (veröffentlichung im bundesanzeiger am 07.11.2024).
Ab dem 1.1.2025 gelten für das gesamte bundesgebiet einheitliche rechengrößen. Ab 2025 steigen die grenzen deutlich.